| |
 |
118 723 vom
Bw Jüterbog hatte, wie im Bild zu sehen, den für sowjetisches
Militärpersonal bestimmten Zug БРЄСТ-ЄРФУРТ zu befördern. Der
bestand aus so genannten Weitstreckenwagen vom VEB Waggonbau Ammendorf nach der Fahrzeugumgrenzung 1-WM der
sowjetischen Staatsbahn. Die in der DDR befahrenen
Strecken mußten dieser Umgrenzung entsprechen. Die gültige
Lichtraumumgrenzung nach § 11 Abs.2 der Bau- und Betriebsordnung (BO) DV 300
(heute EBO) wurde auf der Grundlage einer Vereinbarung der Bahnen der Organisation für
die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (OSShD) deshalb |
|
| |
ergänzt. Und zwar hat man für die
Mitgliedsbahnen der OSShD ab 1.1.1958 die Lichtraumumgrenzung 1-SM für verbindlich
erklärt. Bei der DR hieß die 1-SM/DR. Nun war diese Umgrenzungslinie grundsätzlich beim Neubau, der Erweiterung
und beim Umbau von Strecken anzuwenden. Zwischenzeitlich hatte die UIC die
kinematischen Begrenzungslinien nach den Merkblättern 505-1 bis 3 bei
ihren Mitgliedsbahnen eingeführt. Untersuchungen ergaben nämlich, dass
ein größerer lichter Raum, als in DV 300 festgelegt, eben wegen der kinematischen Auslenkung
der Fahrzeuge, nötig war. Da konnte sich die DR beruhigt zurücklehnen, denn 1-SM/DR schloss diesen Raum
ein. Man hat das unter
Berücksichtigung der o.g. UIC-Merkblätter sowie des UIC-Merkblattes
505-4 (Auswirkungen der Anwendung der kinematischen Begrenzungslinie
nach den UIC-Merkblättern 505 auf den Abstand fester Gegenstände vom
Gleis und auf den Gleisabstand) in einer neuen Lichtraumumgrenzung ÜR/DR
zusammengefasst.
Nun standen 1-SM/DR und ÜR/DR nebeneinander.
Die Anwendung der beiden Standards war abzugrenzen. Die Festlegung zur
Abgrenzung lautete: Die Anwendung der 1-SM/DR
erfolgt auf besondere Verfügung der Hauptverwaltung der DR. Sinn war der beabsichtigte Austausch
von Wagen zwischen den beteiligten Bahnen, davon ein großer Teil der
(sowjetischen) Wagen zweifellos mit Militärtechnik. Aus heutiger Sicht war 1-SM/DR
unter Berücksichtigung eines zusammenrückenden Europas ein
richtiger Schritt. Dass die generelle Durchsetzung auch in
Westeuropa letzten Endes nichts wurde, ist den Eisenbahnen der OSShD
nicht anzulasten. Die Fahrzeuge wurden jahrzehntelang für den
Einbau der Mittelpufferkupplung vorbereitet. Es befremdet heute
schon ein wenig, dass
diese Entwicklung abgebrochen wurde. Das heißt, die kinematische
Umgrenzungslinie nach den genannten UIC-Merkblättern wird natürlich weiter
verfolgt. Die Chancen, den Austausch von Fahrzeugen unter Einbeziehung der
russischen Bahn freizügig möglich zu machen, ist vertan. Aber vielleicht
will man das ja auch gar nicht wirklich. So konnten jedenfalls die sowjetischen Wagen bei uns fahren und der Lokführer musste nicht befürchten, dass die irgendwo
eine Dachrinne herunter reißen, als er am 16.09.91 mit diesem
Zug unterwegs war. |
|